Update: Impfungen für Turnierpferde ab 2023
Ab dem 01.01.2023 schreibt die FN für Pferde, die am LPO-Turniersport teilnehmen, die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor.
Die Grundimmunisierung besteht dabei aus insgesamt drei Impfungen. Für den inaktivierten Impfstoff gilt folgendes Impfintervall: Die 1. Impfung findet frühestens im Alter von 6 Monaten statt, eine Auffrischungsimpfung nach 28 – 42 Tagen und dann alle 6 Monate eine Wiederholungsimpfung. Bei der Verwendung einer Lebendvakzine liegen im Unterschied dazu zwischen der 1. und 2. Impfung 3 – 4 Monate. Die Pferde dürfen frühestens 14 Tage nach der 2. Impfung auf einem Turnier starten. Die Wiederholungsimpfung erfolgt alle 6 Monate (+ max. 21 Tage) und die Pferde dürfen dann bereits nach 7 Tagen wieder an einem Turnier teilnehmen.
Die Impfpflicht für Influenza bleibt weiterhin bestehen. Die Impfungen gegen Influenza und EHV-1 können an einem Termin zusammen erfolgen, ohne dass eine negative Auswirkung auf die Ausbildung der humoralen Immunantwort beschrieben wurde. Der Rhythmus der Grundimmunisierung beider Impfungen ist, bei Verwendung des Inaktivatimpfstoffes gegen EHV-1, gleich.
Unabhängig vom Turniereinsatz wird die Impfung gegen Tetanus ab einem Alter von 6 Monaten für jedes Pferd empfohlen. Die Grundimmunisierung besteht auch aus drei Impfungen. Zwischen den ersten beiden liegen 28 – 42 Tage und die dritte Impfung findet nach 12 Monaten statt. Eine Auffrischungsimpfung sollte alle 24 Monate erfolgen.
Bei Rückfragen zu den Impfintervallen sowie zu weiteren Impfungen beim Pferd (z.B. West Nile) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.